Gut zu wissen

Lage

Die Tagesstätte liegt nahe beim Zentrum von Flawil an der St. Gallerstrasse 88. Das Wohnhaus mit grossem Garten bietet viel Platz für drei altersgemischte Gruppen. Der Eingang befindet sich auf der Rückseite des Hauses, via Lindensaalparkplatz..

Mindestaufenthalt

Der Mindestaufenthalt beträgt zwei halbe oder einen ganzen Tag pro Woche.

Öffnungszeiten

Die Tagesstätte ist von Montag bis Freitag von 06.30 – 18.00 Uhr geöffnet.

Die Bring- und Abholzeiten sind fest geregelt. (siehe Betreuungsreglement)

Ferien

Das Karussell - Haus für Kinder bleibt drei Wochen im Jahr wegen Betriebsferien geschlossen:

  • Zwei Wochen Sommerferien (Kw 30 und 31; dh. 3. und 4. Sommerferienwoche der Schulgemeinde Flawil)
  • Weihnachtsferien (zwischen Weihnachten und Neujahr)

  Zusätzlich bleibt das Karussell an folgenden Tagen geschlossen:

  • gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag)
  • nachfolgendem Freitag der Auffahrt
  • 1. November (Allerheiligen)
  • 24. Dezember
  • 2. Januar
  • halber Tag pro Jahr (wird 3 Wochen im Voraus schriftlich mitgeteilt)

Aufnahme und Gewöhnungsphase

Nach sorgfältiger Abklärung und einem Aufnahmegespräch mit den Eltern legt die Leiterin der Tagesstätte das schrittweise Vorgehen und den Eintrittstermin fest.

Die Eingewöhnungszeit wird individuell dem Kind angepasst. Das Kind lernt im Beisein seiner Betreuungsperson die Räumlichkeiten, die Kinder sowie die Erzieherinnen kennen.

Sozialpädagogische Grundsätze

In der Kindertagesstätte wird eine Pädagogik in die Praxis umgesetzt, die von den Bedürfnissen der Kinder ausgeht. Sie will mit einem strukturierten Tagesablauf in familiärem Charakter für das Kind einen Lebensraum schaffen, in dem es Geborgenheit und Konstanz erfahren kann.
Das Kind wird in der Auseinandersetzung mit anderen Kindern in seiner persönlichen und sozialen Entwicklung gefördert. Dabei wird auf Freiraum für individuelles, kreatives Handeln zur Stärkung der Persönlichkeit Wert gelegt.

Betreuungspreise

Die Betreuungspreise sind auf das steuerbare Einkommen gemäss der individuellen Prämienverbilligung der Eltern abgestimmt.